Die ältere Geschichte der St. Pankratius-Schützenbruderschaft (1669-1800)

Nachdem die westfälischen Lande sich zu geschlossenen Flächenstaaten entwickelt hatten, konnte der Landesherr zur Verteidigung seines Gebietes die Ritter mit ihren Dienern aufbieten, dazu aber auch die eingesessene bürgerliche Bevölkerung. Jeder wehrfähige Mann, der ein Haus besaß, war im Falle der Not zum Waffendienst verpflichtet. Dieser Dienst war so sehr an den Besitz gebunden, daß lange Zeit für diese Mannschaft der Ausdruck „Hausleute" üblich war. Wenn wir etwa 1598 hören, daß die Hausleute zu Störmede im Wirtshaus daselbst verdächtige Reisende festgenommen und zum Gericht Geseke gebracht haben, so sind darunter die Schützen zu verstehen. Später wird im Herzogtum Westfalen, im sog. kölnischen Westfalen, die Bezeichnung „Landschützen" gebraucht, während 1622 in den münsterschen Akten meistens noch von den Hausleuten die Rede ist.

Dieses Landesaufgebot wurde wohl nicht zu kriegerischem Dienst außer Landes eingesetzt, wohl aber im Feldkampf an den Grenzen. So mußten Rat und Richter zu Geseke 1575 die besten Schützen aus dem Gogericht und der Stadt Geseke nach Westernkotten in Marsch setzen, von wo aus sie der Kurfürst zum Angriff auf Lippstadt gebrauchen wollte. Da aber die Stadt den Forderungen des Kurfürsten Salentin von Isenburg nachgab, unterblieb dieser Einsatz. Je mehr sich die Fürsten der Söldnerheere bedienten, desto weniger vermochte die Landesmiliz gegen die stets geübten Berufssoldaten auszurichten. Zwar wurden 1621/22 zum Schutz der Landesgrenzen gegen den Heranmarsch des Herzogs Christian von Braunschweig Landschützen aus dem Herzogtum Westfalen bei Geseke versammelt, die mit geworbenen Truppen zusammen die Grenze decken sollten. Als jedoch die Raubzüge des „Tollen Christian" einsetzten, gingen die meisten Landschützen nach Hause, um Heim und Familie gegen die Plünderer zu schützen. Anderseits urteilte der münstersche Oberst Alexander von Velen, den Glockenschlag rühren, heißt, die Bauern auf die Fleischbank liefern. Dementsprechend war der Einsatz der Landschützen später ausschließlich auf Verteidigungszwecke beschränkt. Dabei oblag den Bürgern in der Stadt vorzüglich der Schutz der eigenen Stadt, deren Machthaber auch ein gewisses Gebiet um die Stadt herum beherrschte. Der Landbevölkerung wurde besonders die Wacht an den Grenzübergängen, den zu Kriegszeiten durch Verhaue versperrten Pässen, Straßen oder Flußübergängen, anvertraut. Jedoch ist beides nicht im ausschließlichen Sinne zu verstehen. So finden wir 1673 unter der Besatzung des Schlosses Arnsberg je einen Landschützen aus der Stadt und dem Gogericht Geseke. Als 1688 brandenburgische Überfälle auf das Herzogtum Westfalen befürchtet wurden, teilte die Regierung den Städten Geseke und Ruthen je 100 Landschützen aus dem Gogericht Brilon zu. Umgekehrt haben Geseker Schützen in unruhigen Zeiten die Brücken über die Lippe gesichert oder bei dringender Gefahr abgeworfen. Der Kampfwert dieser Miliz wurde gemeinhin gering angeschlagen, vor allem von den Führern regulärer Truppen. Wir denken an die höhnische Anrede Christians von Braunschweig an die Paderborner Räte als Hahnen-federobristen, womit gleichzeitig eine Aussage über die Kleidung der Landschützen gemacht wird. Als 1688 die westfälische Regierung die Bewachung der Landesfestungen Arnsberg und Werl durch Landschützen vorschlug, um der militärischen Besetzung zu entgehen, lehnte Kardinal von Fürstenberg das ab, da damit das Land jedem fremden Angriff offen stehe. Anderseits sind Beispiele bekannt, daß das Auftreten von Landschützen an den Landesgrenzen militärischen Einheiten den Eintritt und Durchmarsch verwehrte, meist wohl, weil die Truppe unnützen Kampf scheute.

Da das Herzogtum Westfalen keine stehenden Truppen unterhielt, bediente sich die westfälische Regierung zu Arnsberg bisweilen der Landschützen sogar zu Paradezwecken. So waren die Schützen aus dem Amt Geseke 1767 unter Führung des Richters Schmidtmann mitaufmarschiert, als der neue Kurfürst Maximilian Franz bei seinem ersten Besuch in Arnsberg festlich empfangen wurde.

Neben diesen militärischen Aufgaben wurden die Landschützen regelmäßig auch in Friedenszeiten zu Polizeidiensten herangezogen. In diesem Sinne könnte man sie in etwa vergleichen mit den Bereitschaftsgruppen der heutigen Schutzpolizei. Nur wurden Schützen von Fall zu Fall aufgeboten, um Verbrecher festzunehmen oder zu transportieren, wie das Beispiel von 1598 zeigt. In der Regel handelte es sich um ein Aufgebot von wenigen Schützen. Allerdings finden wir in sehr vielen Anweisungen, die das Aufgebot von Schützen verfügen, daß sie in solcher Anzahl zu requirieren seien, daß ohne Widerstand das Ziel der Maßnahme erreicht wurde. So hatten die Störmeder Schützen 1694 Posten zu stehen, um den Lehrer abzufangen, der sich nach einem tätlichen Angriff auf den Vikar in das Pfarrhaus geflüchtet hatte, das als geistliches Gebäude Immunitätsschutz genoß. Als er versuchte, nach Hause zu gehen, wurde er ergriffen und nach Geseke in das Gefängnis eingeliefert. 1759 wuchsen sich die mehrenden Diebstähle an Feldfrüchten und Gras zu einer Plage für die Bevölkerung aus. Daher beschloß die Gemeinheit zu Störmede, es sollten allnächtlich vier rechtschaffene Männer, die Haus für Haus bestellt wurden, zum Streifendienst eingeteilt werden. Dieser Beschluß bedurfte aber der Genehmigung des Drosten des Amtes Geseke. Dieser beschränkte die Zahl der Streifengänger auf zwei, weil die Leute durch die Schanzarbeit in Lippstadt und andere Beschäftigungen zu sehr angestrengt würden.

Das allgemeine Aufgebot der Landschützen erfolgte durch den Glockenschlag. Dieser zählte zu den landesherrlichen Rechten. Daher mußte die Familie von Horde im Salentinischen Rezeß vom 20. Februar 1577 ausdrücklich auf dieses bisher von ihr beanspruchte Recht verzichten. Den Glockenschlag verfügten die landesherrlichen Beamten, die Drosten und die Richter, die auch Verwaltungsbefugnisse hatten. Wenn nur einzelne Schützen zu Sonderaufgaben eingesetzt werden sollten, richtete der Droste durch den Amtsführer oder den Amtsfrohnen, der Richter durch den Gerichtsdiener oder den Gerichtsschreiber, an den jeweiligen Ortsvorsteher oder Baur-meister die Aufforderung, die benötigten Leute zu stellen. Geführt wurden die Schützen gewöhnlich durch den Amtsführer oder den Gerichtsfrohnen. Bei den unklaren Abgrenzungen der Zuständigkelten zwischen den einzelnen Behörden im Herzogtum Westfalen konnten die Schützen bei ihrem Dienst auch in böse Verwicklungen verstrickt werden. So wurden 1729 mehrere Störmeder Schützen vom Gericht Geseke bestraft, weil sie nach ordnungsgemäßer Anforderung durch den Amtsführer auf Befehl des Drosten einen Mann verhaftet und gefoltert hatten, was der Richter für rechtswidrig erklärte.

Die Aufsicht über die Landschützen insgesamt führte der Landhauptmann, ein adeliger Landsasse mit Kriegserfahrung als Offizier. Durch gelegentliche Musterungen prüfte er Ausbildung und Ausrüstung der Landschützen. In den Jahren nach den Truchsessischen Wirren versah dieses Amt Dietrich von Bucholtz zu Störmede.

Auch nach dem Ende der kölnischen Zeit wurde die öffentlichrechtliche Stellung der wehrhaften Hausbesitzer noch einmal hervorgehoben, als die hessische Regierung eine Stadt- und Landwacht einführte. Damit den überhandnehmenden Eigentumsvergehen gesteuert werde, mußten die Männer gruppenweise nachts Streife gehen nach Anordnung und Einteilung des Ortsschultheiss. Auch damals wurde in Störmede einmal die ganze Wachmannschaft einer Nacht bestraft, weil sie einen schweren Einbruch nicht verhütet hatte, wahrscheinlich keine Streife gegangen war. Im übrigen hörte die Heranziehung der Schützen zu Polizeiaufgaben in der hessischen Zeit bereits auf, da allenthalben Polizeidiener eingesetzt wurden. Nachdem Preußen 1816 die Verwaltung des Herzogtums Westfalen übernommen hatte, wurde die Polizei noch straffer organisiert und durch die militärisch gegliederte Gensdamerie der Sicherheitsdienst auf dem Lande versehen. Von dieser öffentlich-rechtlichen Stellung der Landschützen sind die Schützenbruderschaften zu unterscheiden. Sie sind der gesellschaftliche Zusammenschluß der Schützen auf durchaus religiöser Grundlage und mit kirchlicher Bindung und sozial-karitativer Zielsetzung. Sie waren von jeher kirchlich gebunden, schlössen sich etwa an die Pfarrei an, stellten sich unter den Schutz des Kirchen- oder Kapellenpatrons. Aber sie waren keine kirchliche Einrichtungen im engeren Sinne des Wortes, sondern wurden als weltliche Bruderschaften bezeichnet. Der Bruderschaftsgedanke stammt aus dem Mittelalter. Wir verstehen darunter den Zusammenschluß vieler einzelner zur Erreichung eines bestimmten Werkes, nicht als eine Kampfgemeinschaff zur Verwirklichung bestimmter Ziele eines Standes oder einer Klasse, sondern das verantwortliche Tuen jedes einzelnen, damit jedem ändern der Brüder sein Recht werde. Solche Ziele schwebten den Schützenbruderschaften vor in gesellschaftlicher, wehrhafter, religiöser und karitativer Hinsicht. Diese Zwecke waren ernste Anliegen bei der Bildung der Schützenbruderschaften, wenn sie sich auch später verdunkelt haben mögen. Denn die meisten Schützenbruderschaften können auf ein hohes Alter zurückblicken.

Wann sich die Störmeder Schützenbruderschaft gebildet hat, ist nicht bekannt. Ein sicheres Zeichen des Vereinslebens, die Feier des Schützenfestes, ist bezeugt durch die alten Plaketten an der Königskette. Der älteste Stifter eines vom König der Bruderschaft verehrten Gedenkzeichens, Adam Bernhard von Bucholtz, ist am 10. Juni 1684 gestorben. Die Plakette ist leider nicht datiert. Der älteste Königsschmuck dürfte der silberne Schützenvogel sein, der noch jetzt das Königskleinod ziert. Gleiche Vögel weisen auch die Königsketten von Langeneicke und Ehringhausen auf. Nur der Ehring-hauser Vogel trägt den Namen des Stifters, Gort Schulte. Nun können wir zwar nicht sicher entscheiden, welcher Träger dieses Namens gemeint ist, ein Gort Schulte, der 1679 gestorben ist, oder ein anderer, der 1704 geheiratet hat. Nach der Art der Schrift möchten wir uns für den Älteren entscheiden, zumal er in Ehringhausen eine geachtete Stelle als langjähriger Provisor der Kapelle eingenommen hat, während von dem jüngeren, vielleicht seinem Enkel, weiter nichts bekannt ist. Die Schützenbruderschaft Langeneicke besitzt eine sicher datierte Königsmedaille von 1669, die sich in ihrer Gestalt an die älteste Störmeder anlehnen könnte. Aus all dem wird man folgern dürfen, daß die drei Schützenbruderschaften des Kirchspieles Störmede: Störmede, Langeneicke und Ehringhausen, in etwa gleich alt sind und seit der Zeit nach dem Dreißigjährigen Krieg praktisch eine ununterbrochene Pflege ihres Vereinslebens geübt haben. Wenn in einem Protokoll über einen Schnadgang von 1604 die Ortsbezeichnung beim Vogelbaum erwähnt wird, braucht das kein Hinweis auf Schützenfest zu sein. Dieser Name, der auch anderwärts vorkommt, kann wahrscheinlicher die Niststätte von Vögeln, etwa von Störchen, anzeigen. Dieser Vogelbaum lag auch weit außerhalb des Dorfes. Da früher die Sicherheitsvorschriften des 18. Jahrhunderts noch nicht in Kraft waren, erscheint es höchst zweifelhaft, daß man zum Vogelschießen einen so weiten Marsch unternommen hätte. Für den religiösen Geist der Störmeder Schützenbruderschaft haben wir ein sehr deutliches Zeugnis in den alten Stücken der Königskette. Vor allem die schönen Schilde aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts zeigen fast alle religiöse Darstellungen, z. B. Heilige, den heiligen Pancratius als Patron der Bruderschaft, Liborius als Heimatpatron des Stifters, dazu aber auch zwei ansprechende Herz-Jesu-Darstellungen, davon eine als sog. Fünfwundenkreuz. In dieser Hinsicht stellt sich dieser Teil der Königskette geradezu als eine wertvolle Quelle der religiösen Volkskunde für die Heimat und die Zeit dar. Herz-Jesu-Bilder begegnen uns aber auch noch wiederholt seit 1860, wie auch Bilder von heiligen Patronen. Auch das älteste bekannte von der Schützenbruderschaft einem König verliehene Denkzeichen, stellt den heiligen Pancratius dar, eine Plakette von 1864. Eine Wende tritt nach 1870 ein. Die religiösen Sinnbilder an der Königskette hören jetzt auf. Ein bombastisches, durch die siegreichen Kriege hochgespieltes Vaterlandsgefühl macht sich bemerkbar. Das wilhelminische Preußentum hat auch an der Störmeder Königskette Spuren hinterlassen. Anfangs zeigen die Königstaler noch schöne Gestaltung, Erntezeichen, pflügendes Pferd, aber auch heidnisch-mythologische Formen drängen sich ein, so die Siegesgöttin, die Lorbeer verteilt. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts nehmen die von den Schützenkönigen gestifteten Denkzeichen die Form von Ordensauszeichnungen an, die im Staatsleben damals eine große Rolle spielten.

Die kirchliche Bindung der Schützenbruderschaft an die Pfarrei zeigt sich darin, daß der Pfarrer als Praeses galt. Als solchen bezeichnet sich Pfarrer Johann Matthias Nagel (1770-1792) ausdrücklich auf einem schön verschnörkelten Schild der Kette von 1772. Im kirchlichen Leben trat die Schützenbruderschaft vor allem bei der Lobetagsprozession hervor. Im 18. Jahrhundert begleiteten morgens 4 Uhr zwei Schützen mit Gewehr den Pfarrer, wenn er den Speisekelch mit den konsekrierten Hostien zur Lobekapelle trug. Sämtliche Störmeder Mitglieder der Schützenbruderschaft, sowohl die Männer wie die Junggesellen, waren zur Teilnahme an der Prozession verpflichtet. Die Bruderschaft nahm geschlossen unter Gewehr daran teil unter Vorantritt von Trommeln und Pfeifen, wobei sich bei den Junggesellen der G.eck als solcher durch närrische Kleidung und Sprünge hervortat. Das Abfeuern der Böller (in den Akten heißt es: des Geschützes) oblag jedoch nicht elen Schützen, sondern sachverständigen Einwohnern. Obschon solche Aufzüge der Schützen bei den Prozessionen mit Waffen und Musik durch allgemeine Landesverordnung bereits 1767 verboten waren, achtete man dieser Vorschrift in Störmede nicht, ebensowenig wie in verschiedenen Nachbargemeinden. Daher untersagte ein scharfes Spezialverbot des Visitators bei der Visitation 1800, das am 15. April 1801 durch den erzbischöflichen Visitationsrezeß bestätigt wurde, solche Aufzüge der Schützen, „als welche nicht nur zu empfindlichen Auftritten Veranlassung geben, sondern einen ehrwürdigen Religionsgebrauch zu einem lächerlichen Gaukelspiel herabwürdigen." Bei erneuter Nichtbeachtung der erlassenen Bestimmungen wurden den Schuldigen persönliche Strafe, der Bruderschaft aber die Auflösung angedroht. Darauf fügten sich die Schützenbrüder. Da man sie mit Waffen und Musik nicht mehr in der Prozession haben wollte, scheinen sie zunächst gar nicht mehr geschlossen mitgegangen zu sein. Auch gaben sie ein anderes Amt auf, das sie bis dahin geübt hatten. Nach der Frühmesse an der Lobekapelle hatte die Bruderschaft zwei Posten unter Gewehr bei der Kapelle zur Bewachung des Allerheiligsten bis zur Nachmittagsandacht stellen müssen. Diesen Dienst lehnte sie nun auch ab. Statt dessen mußten die Ortsvorsteher sich um andere Wachen bemühen.

Einen Rest karitativer Tätigkeit kann man darin erkennen, daß die Schützenbruderschaft noch Ende des 18. Jahrhunderts ein Leichentuch besaß. Dieses wurde den Schützenbrüdern unentgeltlich aufgelegt, den übrigen Verstorbenen aber gegen eine eine Gebühr von 41/2 Gr, wovon der Pfarrer l 1/2 Gr, die Bruderschaft 3 Gr bekamen. Dieser Brauch deutet auf hohes Alter hin. Denn die Benutzung eines Leichentuches hat eigentlich praktische Bedeutyng nur, wenn die Leiche ohne Sarg beerdigt wird. Als 1792 ein im Feld gefundener Verstorbener nur in Tücher eingehüllt der Erde übergeben wurde, bemerkte Pfarrer Nagel, dieses sei ein ganz außergewöhnlicher Vorgang. Das Bahrtuch hatte sich also aus älterem Tun entwickelt und war schließlich Brauchtum geworden.. Daß man daraus folgern sollte, die Schützenbruderschaft habe früher die Sorge für die Bestattung der Verstorbenen, oder auch nur zu Seuchenzeiten, übernommen, ist zwar nicht abwegig, entbehrt aber der sorgfältigen Begründung.

über das innere Leben der Schützenbruderschaft liegen aus älterer Zeit nur wenige Nachrichten vor. Die Bruderschaft bestand aus zwei Gruppen, der der Männer oder der Bauern und der der Junggesellen. Da es Verbrüderungen der Schützen waren, spielte die Übung an den Waffen sicherlich eine Rolle. Der Höhepunkt der wehrhaften Geselligkeit war das jährliche Schützenfest, das die Störmeder wohl ebenso, wie das für Nachbarorte bezugt ist, getrennt nach Männern und Junggesellen begingen. Die Junggesellen feierten ihr Schützenfest gegen Ende des 18. Jahrhunderts am zweiten Pfingsttag. An diesem Tage spielte die Musik im Hochamt. Nachher fand vor dem Pfarrhaus ein Fahnenschwenken statt. Dieser Termin des Junggesellenschützenfestes am 2. Pfingsttag mag in eine höhere Vergangenheit hinaufreichen. 1628 hatten die Knechte aus Störmede sich zum Maitag einen Maibaum besorgt, den sie in der Dorfesmitte, vor Peitzmeiers Haus aufstellten. Sie hofften, ihn bis Pfingsten zu behalten, „um ihn dann sich selbst zu Nutzen zu machen und, wie gebräuchlich, zu verzehren." Das könnte ein Hinweis auf das Junggesellenschützenfest sein, was wohl einschlösse, daß um diese Zeit auch ein Männerschützenfet gefeiert worden sei. 1628 aber trat eine Störung ein, da Knechte aus Geseke nachts den Maibaum nach Geseke entführten, wobei sie ein Geschrei erhoben, als wenn Soldaten einfielen (Es war die Zeit des Dreißigjährigen Krieges), so daß einige Einwohner erschreckt unbekleidet auf die Straße liefen. Die Knechte wurden vom Gericht verurteilt, den Maibaum binnen 2 Tagen zurückzugeben, es sei denn, daß sie die Schadloshaltung mit dem Dorfe Störmede und den Knechten anderweitig aushandelten. Es war dieser Umfug also nicht nur eine Sache, die die unmittelbar Betroffenen anging, sondern die die ganze Dorfgemeinschaft betraf.

Wann die Männer in älterer Zeit ihr Schützenfest gehalten haben, ist nicht überliefert. Aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts liegen einige Nachrichten vor, die erkennen lassen, daß der Termin nicht fest lag. Er war zu Beginn des Sommers. Es dürfte die Regelung ähnlich gewesen sein, wie sie die älteste erhaltene Langeneicker Schützensatzung vorsieht, daß der Zeitpunkt des Schützenfestes sich nach dem Anfang der Ernte richten solle. Am Tage des Vogelschießens hielt die Bruderschaft ihr Schützenhochamt. Es wurde auf den Vogel, nicht nach der Scheibe geschossen, wie die Königsinsignie dartut. Früher schoß man auch auf den Geck. Ob dieses aber bei Männern und Junggesellen, oder nur bei diesen der Fall war, läßt sich aus den spärlichen Quellen der Überlieferung nicht nachweisen. Daß der Geck ermittelt wurde, zeigt das Auftreten eines „närrischen Harle-quins" bei der Prozession, über den Ort der Schützenfeste sind wir nicht unterrichtet. Von jeher war Schützenfest kein ausschließliches Männerfest. Auf der ältesten datierten Plakette der Königskette ist schon eine Frau verzeichnet neben ihrem Ehemann. Welche Bedeutung der Tanz bei den alten Schützenfesten hatte, darüber sind wir für Störmede nicht unterrichtet. Die allgemeinen Polizeiverordnungen des 18. Jahrhunderts, die das Tanzen bei Festlichkeiten regeln, nennen die Schützenfeste nicht. Aus Geseke ist bekannt, daß den Schützen gelegentlich Sondererlaubnis zum Tanzen erteilt worden ist. Die Bezeichnung „Schüttengeloag" deutet auf Vorherrschen des Trinkens hin.

Daß die Schützenbruderschaft von jeher einen Querschnitt durch die Bevölkerung darstellte, zeigt die Königskette, an der Erinnerungsstücke sich finden von Freiherrn, Bauern, Handwerkern, Pfarrer und Klosterpropst, von Alteingesessenen und Zugezogenen.

Walter Wahle, 1969

Aus der Festschrift "300 Jahre St.-Pankratius-Schützenbruderschaft Störmede"


Quellen:

  • Freiherr von Kettelersches Archiv, Schwarzenraben IV B 12; IV C 1a
  • Pfarrarchiv Störmede, Totenregister 1722-1807, Mitgliedsbuch der Todesangstbruderschaft, Dienliche Nachrichten für die Pastorat
  • Staatsarchiv Münster: Herzogtum Westfalen, Landesarchiv IX,6 Bd 2; Landstände IV, 49
  • Stadtarchiv Geseke, Akten A XXXII, 3

Literatur:

  • Leesch, Wolfgang, Geschichte der Schützengesellschaft zu Geseke, in Festschrift zur 5500ahr-feier der St. Sebastianus-Schützenbruderschaft 1412 e. V. Geseke (Geseke 1962)
  • Westfälisches Schützenwesen, herausgegeben vom Westfälischen Heima'tbund, mit Beiträgen von Prinz, Brockpähler, Pieper